Donnerstag, 26. Mai 2011

TRAUMATA


Grenzen, deren Überschreitung einmal zugelassen wurde, sind  konsequent  inexistent. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Ab-grenzung erheblich erschwert, wenn nicht gar ausgeschlossen. Gewalterfahrung nutzt sich ab, weil Grenzen bedingt verschiebbar sind. Bereits erlittene Gewalt befähigt Opfer darin, sich der Selbstwahrnehmung zu verweigern, Grenzwahrnehmung in das Unbewusste auszulagern und somit vor sich selbst zu tarnen. Opfer haben keinen Zugriff auf  die Feintarierung ihres internalen Selbstschutzes. Ihr Schutz muss total sein, alles andere wäre der Tod ihrer Seele, befürchten sie. Sie taumeln zwischen den zwei Polen der Extreme von Selbstüberschätzung und Selbstverleugnung. Täten sie dies nicht, so stünden sie der Erkenntnis der eigenen Ohnmacht und der Hilfsbedürftigkeit gegenüber.
Die Einschätzung der Über-lebensfähigkeit entwirft der Denkende anhand von bereits er-lebten Situationen. Die Einschätzung des eigenen Status stammt aus der nachträglichen Beurteilung der Bewältigung der Vergangenheit. Diese Beurteilung schleift sich ein, wird zur Basis. Aufgrund dieser wird die Projektion auf die gegenwärtige bzw. zukünftige Lage vorgenommen. Die Möglichkeit eine Konstellation relativ schadensarm zu überstehen ist tatsächlich jedoch abhängig von der Wahrung der Würde des Subjekts, und somit nur vordergründig der Selbsteinschätzung unterworfen. Darunter liegend geschieht eine -dem bewussten Zugriff unzugängliche- Verletzung, die auf persönlichen und allgemeingültigen Werten gründet.